Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch einräumt. Sie ist zugleich auch Versicherungsgesellschaft und unterliegt daher der staatlichen Aufsicht.

Es werden Beiträge eingezahlt, die dann von der Pensionskasse nach den Vorschriften einer Versicherungsgesellschaft angelegt werden und zu den geschäftsplanmäßigen Leistungen führen.

Weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers bestehen im Normalfall praktisch nicht, da sich der spätere Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers direkt gegen die Pensionskasse richtet.

Eine Riesterförderung der Beiträge ist grundsätzlich möglich.

Die Pensionskasse kann sowohl als betriebseigene wie auch als überbetriebliche Einrichtung geführt werden.