Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein Versorgungsträger, der dem Arbeitgeber die Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung abnimmt, dem Arbeitnehmer aber formal keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumt. Es besteht aber ein faktischer Anspruch auf die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen, da der Arbeitgeber für den Fall, dass die Unterstützungskasse nicht leistet, für die Erfüllung der zugesagten Leistungen haftet. Außerdem besteht eine Beitragspflicht zum Pensionssicherungsverein – PSV.
Für den Arbeitnehmer sowie gegebenenfalls auch noch für den Rentner leistet der Arbeitgeber Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die dann auch die späteren Leistungen auszahlt. Die Höhe der jährlichen Zuwendungen kann der Arbeitgeber je nach seiner wirtschaftlichen Lage relativ frei variieren, sofern es sich um eine sogenannte pauschal dotierte und nicht rückgedeckte Unterstützungskasse handelt. Sind die Zuwendungen für die von der Unterstützungskasse vorgesehenen Leistungen zu gering, muss der Arbeitgeber für den Fehlbetrag einstehen.
Die Unterstützungskasse kann auch überbetrieblich organisiert sein und ist dann im Regelfall eine durch Versicherung rückgedeckte Unterstützungskasse.