Direktversicherung

Wie der Name bereits sagt, liegt das Wesen der Direktversicherung darin, dass der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers bei einem Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung abschließt und regelmäßig die fälligen Beiträge hierzu zahlt.

Die Direktversicherung ermöglicht auch die Riesterförderung.

Bei Zusagen, die bis Ende 2004 erteilt wurden, ist meistens eine Kapitalzahlung bei Erreichen der Altersgrenze vereinbart und der Arbeitnehmer erhält das unwiderrufliche Bezugsrecht, wobei er für den Fall seines Todes einen Dritten als Bezugsberechtigten bestimmen kann.

Für neue Direktversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden, muss eine Rentenzahlung vorgesehen sein, ohne dass jedoch ein Kapitalwahlrecht ausgeschlossen ist.

Weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers bestehen im Normalfall praktisch nicht.