Private Rente – Schicht 3
Leistungen sind sowohl als Rente als auch als einmalige Kapitalzahlung möglich. Für Rentenzahlungen gilt die günstige Ertragsanteilbesteuerung. Bei Kapitalisierung sind die Erträge steuerpflichtig.
Die Erträge werden nur zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag mind. 12 Jahre läuft und die Kapitalisierung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt.
Leistungen im Todesfall sind sowohl als Rente als auch als einmalige Kapitalzahlung möglich. Eine Todesfallsumme kann vereinbart werden. Leistungen sind auch an „sonstige Dritte“ möglich. Kapitalleistungen ‚wegen Todes‘ werden steuerfrei ausbezahlt. Verträge sind in Bezug auf Beitragshöhe, Laufzeit, Bezugsrecht etc. frei gestaltbar. Beleihung, Abtretung und Rückkauf sind möglich.
Nicht geförderte private Lebens- und Rentenversicherungen sind vor Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II zu verwerten (Hartz IV). Der sog. Grundfreibetrag und – bei vertraglicher Vereinbarung (Verwertungsausschluss) – ein gesonderter Altersvorsorgefreibetrag können geltend gemacht werden.