Zulagenrente (Riesterrente) – Schicht 2

Bereits über 14 Millionen Deutsche haben eine Riester-Rente abgeschlossen Die private Altersvorsorge vom Staat wird mit Förderquoten von ca. 20 % bis zu 80 % des Sparbeitrages unterstützt. Die Förderquoten hängen ab von der Kinderzahl und dem persönlichen Einkommen.

Wer gefördert wird

Riester ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, aber auch Beamte können davon profitieren. Selbständige haben schlechte Karten, wenn sie nicht mit einem sozialversicherungspflichtigen Ehegatten verheiratet sind.

Zulagen gibt es für die Altersvorsorge von Personen, die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • rentenversicherungspflichtige Angestellte
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosenhilfe
  • nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung
  • alle geringfügig Beschäftigten auf Basis von 400 Euro, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • pflichtversicherte Selbstständige (wie Handwerker)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
  • Arbeitnehmer mit einer „beamtenähnlichen Gesamtversorgung“ – also fast alle Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst
  • Seelotsen
  • Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Dabei gilt immer: Wenn nur ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört, kann auch der selbst nicht förderfähige Partner die Zulage erhalten. Voraussetzungen: Beide Partner werden steuerlich zusammen veranlagt und haben jeweils einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen.

Für den förderfähigen Personenkreis gibt es kein Einkommenslimit – auch Besser-verdienende können in Produkten der Riester-Rente anlegen. Die staatlichen Zulagen werden lediglich gedeckelt, denn ab 2008 fördert der Bund maximal vier Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Angestellte, die mit den Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, riskieren nicht, aus dem Fördersystem herauszufallen.

Keine Förderung bekommen:

  • Geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Freiberufler

Wieviel gefördert wird

Bis 2008 maximal vier Prozent. Die Förderung steigt bis 2008 in vier Schritten. Voraussetzung für die Maximalförderung ist, dass bestimmte Einkommensanteile in die Altersvorsorge einbezahlt werden. Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Höchstzulagen:

Staatliche Zulagen:

Jahr Single Ehepaare, bei denen jeder einen
eigenen Riester-Vertrag hat
Kinderzulage
seit 2018 175 Euro 350 Euro 185 Euro (300 Euro für ab dem 01.01.2008 Geborene)

Kinderzulage erhält nur, wer auch Kindergeld bezieht.

Wie viel jeder sparen muss

Notwendig sind 60 Euro Mindestbetrag. Fördern und fordern heißt auch bei der Riester-Rente die Devise. Wer die Förderung will, muss einen Teil seines Jahresgehalts einzahlen.

Maximal-Sparbeiträge

Jahr Anteil des Jahreseinkommens
seit 2008 vier Prozent

Weniger ist auch möglich. Diese Beiträge sind kein Muss, wer weniger spart, bekommt natürlich auch weniger Förderung. Die Zulage wird anteilig gekürzt. Ganz ohne Eigenbeitrag geht es indes nicht: Dieser Sockelbetrag beträgt ab 2005 genau 60 Euro je Riester-Vertrag.

Aussetzen bei Engpässen

Wenn es einmal nicht so läuft im Leben, kann der Versicherte auch aussetzen. Natürlich entfällt dann die staatliche Förderung für den Zeitraum.

Riester – Rente

Die Riesterförderung ist ideal für Ehepaare, vor allem, wenn ein Partner weniger verdient. Familien mit Kindern werden über die „Kinderzulagen“ und Förderquoten von ca. 20 % bis zu 80 % des Sparbeitrages großzügig unterstützt.

Ihre Vorteile

  • Mit garantierter Verzinsung oder als Fondsvariante abschließbar
  • Rentenauszahlung schon ab ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich
  • Lebenslang garantierte Rentenauszahlungen
  • Auszahlung von bis zu 30% des Kapitals
  • Beitragsgarantie: auf Beiträge und Zulagen durch den Versicherer.
  • Absicherung eines Hinterbliebenenschutz ist möglich
  • Kein Zugriff von Gläubigern, Banken, Sozialämtern: Hartz IV sicher