Im Jahr 2013 wurde der Einbau von Rauchmeldern auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen Pflicht.
In bestehenden Wohnungen müssen Rauchmelder nachgerüstet werden.
Für diese drei Bundesländer gelten folgende Fristen: Baden-Württemberg bis zum 31.12.2014, Nordrhein-Westfalen bis zum 31.12.2016 und Bayern bis zum 31.12.2017.
Keine Rauchmelderpflicht gibt es in Berlin, Brandenburg und Sachsen.
Weitere Informationen:
rauchmelder-lebensretter.de
Aktuelles Urteil
Der BGH bestätigt Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Einbau von Rauchmeldern. Az. ZR 238/11 vom 08.02.2013