Auch der Staat sieht eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit als notwendig an. Deshalb hat er den Katalog der geförderten Produkte seit dem 01.01.2014 um Berufsunfähigkeits und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (BU- und EU-Versicherungen) erweitert.
Beschlossen wurde dieses mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz. Zur Erinnerung: Geförderte Produkte können bis 20.000 EUR Beitrag jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Die neue Generation von BU- und EU-Versicherungen sieht eine lebenslange Rente vor, wenn der Versicherungsfall bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist.
Die lebenslange Rentenzahlung bei BU- und EU-Versicherungen ist attraktiv, verteuert aber die Absicherung im Vergleich mit bisherigen Tarifen.
Insofern ist zu prüfen, ob trotz steuerlicher Förderung eine konventionelle BU-/EU-Versicherung sinnvoller ist – gegebenenfalls kombiniert mit einer Rentenversicherung für das Alter als Zusatzversicherung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die neuen BU- und EU-Versicherungen nur bei Berufsunfähigkeit zahlen. Sie ersetzen trotz lebenslanger Zahlung bei BU keineswegs die notwendige zusätzliche Absicherung für das Alter.