Sturm Herwart – Schäden umgehend melden!

Sturm Herwart – Schäden umgehend melden!
Es ist bitter: Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat ein Sturm starke Verwüstungen in Deutschland angerichtet. Herwart hieß der Übeltäter diesmal und wütete besonders dort, wo auch bereits Sturmtief Xavier seine Spuren hinterließ: in Nord- und Ostdeutschland. Dächer wurden abgedeckt, Bäume fielen auf Häuser und Straßen, in Städten wie Bremerhaven und Hamburg wurden viele Keller geflutet. Zwischenzeitlich kam im Norden fast der komplette Bahnverkehr zum Erliegen.
Gut, wenn man die richtigen Versicherungen hat. Hausbesitzer können sich mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Sturmschäden an Gebäuden wappnen: Sie zahlt, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 bzw. 63 Stundenkilometer erreichte. Für Überschwemmungen muss hingegen eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Kommen Einrichtungsgegenstände, Markisen oder Satellitenschüsseln durch das Unwetter zu Schaden, zahlt die Hausratversicherung.
 
Schaden schnell melden!
Wer seinen Schaden noch nicht an den Versicherer gemeldet hat, sollte aber schnellstens handeln. In der Regel sollte die Schadensmeldung nämlich unverzüglich erfolgen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Zum einen haben die Versicherten eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen Sorge tragen, dass der Schaden nicht noch schlimmer wird. Zum Beispiel, indem ein defektes Fenster mit Folie abgedeckt wird.
Zum anderen muss der Versicherung aber die Gelegenheit eingeräumt werden, den Schaden durch einen eigenen Gutachter ermitteln zu lassen. Und das bedeutet, Hausbesitzer dürfen nicht einfach die beschädigte Sache auf eigene Faust reparieren lassen, ohne zuvor mit der Versicherung Rücksprache zu halten.
Reparaturen sollten nur in Rücksprache mit dem Versicherer beauftragt werden bzw. nachdem ein Sachverständiger des Versicherers vor Ort war. Auch sollten keine pauschalen Handwerkerleistungen vereinbart werden: Auch hier behält sich der Versicherer ein Mitspracherecht vor.  Grundsätzlich empfiehlt es sich, Schäden selbst gut zu dokumentieren, etwa mit Fotos, Videos oder Zeugen.
 
Nicht jeden Bagatellschaden melden!
Wenn nur kleine Schäden am Haus entstanden sind, die aus eigener Tasche bezahlt werden können, empfiehlt es sich, diese tatsächlich selbst zu zahlen und nicht an den Wohngebäude-Versicherer zu melden. Der Grund: zwar erhalten die Verbraucher ihren finanziellen Verlust umgehend ersetzt. Aber wer zu oft kleine Schäden in kurzer Zeit reguliert haben will, muss mit der Kündigung seines Vertrages rechnen.
Hierzu sind die Gesellschaften berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Mitunter ist es danach schwierig einen neuen Vertrag zu finden, da speziell bei Überschwemmungen die eigene Adresse schnell in eine höhere Gefährdungsklasse nach dem Zürs-System eingestuft wird.
Hier sei auf die wichtigste Funktion einer Wohngebäude-Police hingewiesen: Sie soll hohe finanzielle Schäden absichern, die eben nicht selbst finanziert werden können. Schließlich entsteht bei derartigen Stürmen im schlimmsten Fall ein Schaden im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich, wenn etwa das Gemäuer so schwer geschädigt wird, dass das Haus einsturzgefährdet ist. In solchen Fällen soll der Schutz greifen!