Beim Abschluss eines Vertrages wird zumeist die größte Sorgfalt an den Tag gelegt. Die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen wird allerdings oft vernachlässigt. Welches Risiko hat eine Untersicherung?
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert einer Sache, sind Sie unterversichert. Nicht nur bei einem Total-, sondern auch bei einem Teilschaden wird dann nur anteilig entschädigt.
Die Ursachen für eine Unterversicherung sind vielfältig. Sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich werden veränderte Rahmenbedingungen in den bereits bestehenden Verträgen häufig nicht berücksichtigt, so dass Unterversicherungen und Deckungslücken auftreten.
Bei Verträgen ohne Summenanpassungsklausel führt allein die jährliche Inflation von durchschnittlich 1,5 Prozent nach sechs Jahren zu einem Erhöhungsbedarf von 10 Prozent.
Auch zusätzliche Anschaffungen oder Wertsteigerungen durch höherwertigen Ersatz müssen bei der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Am Beispiel der Gebäudeversicherung wird gut deutlich, wie eine Unterversicherung entstehen kann. Die energetische Sanierung oder Modernisierung führen schnell zur Wertverbesserung.
Erst im Schadenfall – wenn es zu spät ist – spüren Sie dann die Folgen der Unterdeckung.
Für die Höhe der Versicherungssummen sind Sie als Versicherungsnehmer verantwortlich. Scheuen Sie sich deshalb nicht, uns jede noch so kleine Veränderung mitzuteilen, bevor eine Unterversicherung oder ungeahnte Deckungslücken entstehen!